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Schwerpunkte

Vita

 

Ich berate und vertrete Privatpersonen und Unternehmen in zivilrechtlichen Angelegenheiten.
Es ist mir wichtig, eine möglichst umfassende Betreuung anbieten zu können, deshalb habe ich bisher von einer zu weitgehenden Spezialisierung abgesehen.

Die Schwerpunkte meiner Tätigkeit liegen im Erb- und Familienrecht, Arbeitsrecht sowie im Bank- und Kapitalmarktrecht.
Das Entwerfen von Testamenten, die Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen und die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften gehört genauso zu meiner Tätigkeit wie die Durchführung einer Scheidung mit allen dazugehörenden Angelegenheiten und die Gestaltung von Eheverträgen. Selbstverständlich berate ich Sie auch gerne in allen Fragen rund um das Arbeitsrecht.
In meinem vierten Schwerpunktbereich, dem Bank- und Kapitalmarktrecht, bearbeite ich beispielsweise Fälle aus dem Darlehensrecht sowie Fälle aus dem Bereich der Kapitalanlagen (u.a. Immobilienfonds und Medienfonds).

Daneben betreue ich insbesondere auch Mandate aus dem Kauf- und Werkvertragsrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Reiserecht, dem Handels- und Gesellschaftsrecht, sowie Mandate mit Bezug zum Steuerrecht. Meine Tätigkeit umfasst die Gestaltung von Verträgen genauso wie die prozessuale Durchsetzung von Forderungen.

Selbstverständlich stehe ich in enger Kooperation mit spezialisierten Kollegen und Steuerberatern, an die ich Sie im Bedarfsfall gerne verweise.


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