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Ich
berate und vertrete Privatpersonen und Unternehmen in zivilrechtlichen
Angelegenheiten.
Es ist mir wichtig, eine möglichst umfassende
Betreuung anbieten zu können, deshalb habe ich bisher von einer
zu weitgehenden Spezialisierung abgesehen.
Die
Schwerpunkte meiner Tätigkeit liegen im Erb- und Familienrecht, Arbeitsrecht sowie im Bank- und Kapitalmarktrecht.
Das Entwerfen von Testamenten, die Durchsetzung von
Pflichtteilsansprüchen und die Auseinandersetzung von
Erbengemeinschaften gehört genauso zu meiner Tätigkeit wie
die Durchführung einer Scheidung mit allen dazugehörenden
Angelegenheiten und die Gestaltung von Eheverträgen.
Selbstverständlich berate ich Sie auch gerne in allen Fragen rund
um das Arbeitsrecht.
In
meinem vierten Schwerpunktbereich, dem Bank- und Kapitalmarktrecht,
bearbeite ich beispielsweise Fälle aus dem Darlehensrecht sowie
Fälle aus dem Bereich der Kapitalanlagen (u.a. Immobilienfonds und Medienfonds).
Daneben betreue ich insbesondere auch Mandate
aus dem Kauf- und Werkvertragsrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht,
Reiserecht, dem Handels- und Gesellschaftsrecht,
sowie Mandate mit Bezug zum Steuerrecht. Meine Tätigkeit umfasst die Gestaltung
von Verträgen genauso wie die prozessuale Durchsetzung von Forderungen.
Selbstverständlich
stehe ich in enger Kooperation mit spezialisierten Kollegen und Steuerberatern,
an die ich Sie im Bedarfsfall gerne verweise.
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